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Hundebiss-Statistik

Suva-Studie: Hunde beissen Menschen jährlich 9500 Mal

In der Schweiz beissen Hunde Menschen jährlich rund 9500 Mal so stark, dass ein Arztbesuch nötig wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Suva. Zu den Bissverletzungen kommt nochmals eine erhebliche Zahl an anderen Unfällen hinzu, die ebenfalls durch einen Hund verursacht wurden. Insgesamt kosten Unfälle mit Hunden die Unfallversicherer pro Jahr rund 11 Millionen Franken.

Jedes Jahr werden den Schweizer Unfallversicherern rund 5400 Unfälle gemeldet, die durch einen Hund verursacht wurden. Bei rund 3000 Fällen (60 Prozent) handelt es sich um Bissverletzungen. In diesen Zahlen sind jedoch nur die Unfälle von Arbeitnehmenden enthalten, die obligatorisch gegen Unfall versichert sind (UVG-versichert). Zudem muss der Unfall so schwer sein, dass ein Arztbesuch nötig war, denn nur dann wird er statistisch erfasst. Insgesamt entstehen den Unfallversicherungen durch die Unfälle mit Hunden pro Jahr Kosten von knapp 11 Millionen Franken, davon 3,3 Millionen Franken für die Bissunfälle. Untersucht wurden in der Suva-Studie die Jahre 2003 bis 2007.

Schlechtes Meldeverhalten
Rechnet man die Unfälle mit Hunden auf die Gesamtbevölkerung hoch, so erhält man eine geschätzte Zahl von rund 9500 Hundebissunfällen pro Jahr. Dies steht in Widerspruch zu den 2678 Hundebissen, die im Jahr 2007 dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) gemeldeten wurden. Offensichtlich wird den Behörden also nur ein kleiner Teil der Hundebisse gemeldet.

Nur wenige IV-Renten wegen Unfall mit Hund
Bei den Verletzungen durch Hundebisse handelt es sich fast ausschliesslich um offene Wunden. In 90 Prozent der Fälle sind die Beine und Arme und in sechs Prozent der Fälle Kopf, Gesicht und Hals betroffen. Bei den übrigen Unfällen mit Hunden kommt es in gut der Hälfte der Fälle zu Verletzungen wie Zerrungen (25 Prozent der Fälle), Prellungen und Quetschungen (19%) und Frakturen (11 Prozent). Durchschnittlich acht Unfälle verlaufen jedes Jahr so schwer, dass sie zu einer Invalidenrente führen. Die durchschnittlichen Kosten eines Unfalls mit Hundebiss betragen rund 1100 Franken, diejenigen für die übrigen Unfälle mit Hunden knapp 3200 Franken.

Unfälle mit Hunden überwiegend im öffentlichen Raum
Jeder sechste Unfall mit einem Hund ist ein Berufsunfall. Zwei Drittel aller Unfälle mit Hunden passieren im öffentlichen Raum und zu Zeiten, zu denen sich die Hundehalter bevorzugt im Freien bewegen, also häufiger an Wochenenden als an Werktagen, häufiger am Nachmittag als am Morgen und häufiger in der warmen Jahreszeit. Lediglich 100 Fälle mit Hundebissen ereignen sich pro Jahr beim Joggen. Männer und Frauen haben grundsätzlich das gleich grosse Risiko, von einem Hund gebissen zu werden, bei den übrigen Unfällen mit Hunden sind jedoch Frauen häufiger betroffen.

Übergrosse Hunde als Unfallursache
Unter den UVG-Versicherten verletzten sich ältere Personen zwischen 45 und 64 Jahren, insbesondere Frauen, häufiger und schwerer bei Nicht-Bissunfällen mit Hunden als durch Bissunfälle. Der Grund dafür könnte sein, dass ältere Menschen eher an der Leine umgerissen oder von einem Hund umgerannt werden und sich dabei verletzen. Die Studie kommt zum Schluss, dass aus präventiver Sicht von den Hundehaltern erwartet werden dürfe, dass sie körperlich in der Lage sind, ihre Hunde zu halten. Studienverfasser Bruno Lanfranconi: «Hundehalter haben auch ein Eigeninteresse, Hunde einer Grösse anzuschaffen, die in einem vernünftigen Verhältnis zu ihrer Körperkraft stehen.» Hunde sind also nicht für alle Menschen gleich gefährlich. Eine Gesetzgebung zur Hundehaltung – so die Studie – muss deshalb die Interessen der Halter wie die Interessen der Öffentlichkeit ausgewogen berücksichtigen. Die dazu benötigte Datenbasis ist allerdings nur ansatzweise vorhanden. Wünschbar wäre auch eine landesweit harmonisierte Statistik zu den meldepflichtigen Vorfällen mit Hunden. Hier fehlen allerdings bisher geeignete Massnahmen zur Durchsetzung der Meldepflicht.

Obwohl jeder Unfall ein Unfall zu viel ist und menschliches Leid und Kosten verursacht, kommt die Suva zum Schluss, dass sich seitens Suva für ihre Versicherten keine spezifischen Präventionsmassnahmen zur Vermeidung von Unfällen mit Hunden aufdrängen.

Leistungen durch UVG-Revision in Gefahr
Die Suva ist bestens finanziert und bezieht keine Subventionen vom Staat. Bei der laufenden Revision des Unfallversicherungsgesetzes hat die vorberatende Kommission des Nationalrats beschlossen, die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung abzubauen. Sie hat die Versicherungsdeckung um rund 20 Prozent gesenkt. Neu sollen nur noch Löhne bis rund 100 000 Franken von der Grundversicherung abgedeckt sein gegenüber aktuell 126 000 Franken. Der Mindestinvaliditätsgrad soll von 10 auf 20 Prozent erhöht werden. Heute vereinfachen die Kleinrenten unter 20 Prozent die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Mit der Erhöhung werden haftungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zunehmen und die Wiedereingliederung erschwert. Dieser Leistungsabbau ist umso fragwürdiger, als die Unfallversicherung ausgezeichnet funktioniert, solide finanziert ist und keinen Sanierungsbedarf aufweist.
Suva-Studie: Hunde beissen Menschen jährlich 9600 Mal (PDF 69.8KB)

Medienmitteilungen Suva, Luzern, 17. Mai 2010

Die RGO bemüht sich, Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen, dies z.B. mit einer Hündelerwoche im Schwarzwald!

Erstellt am Samstag 29. Mai 2010
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Strassenhunde Rumänien

Rumänien plant Massentötung von Strassenhunden

Tierschützer laufen Sturm gegen neuen Gesetzentwurf

Berlin (pts/06.05.2010/10:00) - Seit Tagen beschäftigt ein umstrittener Gesetzentwurf zum Umgang mit Strassenhunden die rumänische Öffentlichkeit. Tierschützer sprechen von einer neuen Dimension der Gewalt, mit der Politiker das Straßenhundeproblem in den Griff bekommen wollen.

Wie aus Kreisen rumänischer Abgeordneter zu hören ist, soll eine grossflächige Tötung der Straßenhunde im ganzen Land vorgesehen sein. Das Füttern herrenloser Tiere werde verboten. Aufgegriffenen Hunden drohe bereits nach sieben Tagen der Tod. Beginnen soll die geplante Fang- und Tötungsaktion in der Hauptstadt Bukarest, in der nach Schätzungen fast 40.000 herrenlose Hunde leben. Danach werde die Massnahme auf das gesamte Land ausgeweitet.

Wie Carmen Arsene von der Nationalen Tierschutzvereinigung Rumäniens mitteilt, sind alle Hunde betroffen, junge, alte, gesunde, kranke, verletzte, aggressive oder sanfte. Ebenso vielfältig wären die Tötungsmethoden. Sie erinnert an grausame Aktionen aus naher Vergangenheit: “Die Behörden haben das Erschlagen, Vergiften, Strangulieren und Erschießen der Tiere zugelassen und einkalkuliert, dass die gefangenen Hunde in den Tötungsstationen jämmerlich an Hunger, Beissereien und Verletzungen verendet sind”, so die gebürtige Rumänin. Es sei bekannt, dass einige Städte Kopfprämien von 25 Euro pro getötetem und “als Müll” entsorgtem Hund zahlen würden.

Gesetz wird blockiert
Vor zwei Jahren hat der Senat einen Gesetzentwurf angenommen, der das Töten der Strassenhunde verbot und die Kastration als Mittel der Wahl zur Populationsreduzierung vorschrieb. “Dieser Entwurf Nr.912 wird bis heute vom Komitee für öffentliche Verwaltung und ökologisches Gleichgewicht der Abgeordnetenkammer blockiert”, erklärt Carmen Arsene. In dieses Vakuum habe der Präfekt von Bukarest den neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der anders als der bisherige Entwurf die Vernichtung der im Land lebenden Strassenhunde fordere und Massentötungen legalisiere.

Dass die Bevölkerung ein schärferes Vorgehen gegen Strassenhunde ablehnt, zeigt laut Arsene eine Meinungsforschung der eResearch Corp. Das Ergebnis belege, dass 70 Prozent der befragten rumänischen Bürger gegen die Euthanasie der Hunde sind und sich für die Kastration als beste Lösung aussprechen. 74 Prozent lehnen die geplante Änderung ab, nach der sogar jene Menschen bestraft werden sollen, die in der Nähe ihrer Wohnung Strassenhunde füttern, damit sie nicht verhungern. Erstaunlicherweise würden die Zeitungen nicht über diese aktuelle Umfrage berichten, obwohl sie ihnen vorliege. “Sie drucken weiter tendenziöse Artikel über die Gefahr von Strassenhunden”, hat Carmen Arsene beobachtet.

Rumänische Tierschützer setzen auf massiven internationalen Protest, der die Abgeordneten von der Effizienz des Konzeptes “Kastration und Wiederauswilderung” überzeugen könnte als der einzigen humanen Lösung zur Reduzierung der Straßenhundpopulation.

Der bmt, TASSO und der Europäische Tier- und Naturschutz (ETN) protestieren bei den rumänischen Verantwortlichen und werden prüfen, ob die vorgesehene Massentötung von Hunden gegen europäisches Recht verstösst.

Infos und Protestmöglichkeiten unter: http://www.bmt-auslandstierschutz.de

Ansprechpartner:
Petra Zipp
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
Gönninger Str. 201
72793 Pfullingen
Tel: 07121 / 82017-12
Fax: 07121 / 82017-18
e-mail: petra.zipp@bmt-tierschutz.de
Internet: http://www.bmt-tierschutz.de (Ende)

 
Aussender: Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt)
Ansprechpartner: Dr. Jörg Styrie
email: mail@bmt-tierschutz.de
Tel. 030 / 43 65 58 63

Erstellt am Freitag 7. Mai 2010
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Hundegesetzgebung

Nachfolgend einige interessante Links zu diesem Thema:

Erstellt am Mittwoch 3. März 2010
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Diese Hunde sind neu verboten!

Der Zürcher Regierungsrat hat festgelegt, welche Hunderassen ab 1. Januar 2010 nicht mehr neu gehalten werden dürfen. Zudem schickt er gewisse Rassen in die Hundeschule.

Die Stimmberechtigten haben 2008 dem neuen Hundegesetz in einer Variante mit einem Verbot von sogenannten Kampfhunden zugestimmt. Der Regierungsrat hat nun festgelegt, welche Hunderassen zu dieser Gruppe von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Rassetypenliste II) gehören und künftig von Zürcher Hundehaltern nicht mehr gehalten oder gezüchtet werden dürfen.

Darf neu nicht mehr gehalten werden: ein Pitbull Terrier. (Keystone)

Darf neu nicht mehr gehalten werden: ein Pitbull Terrier. (Keystone)

Es sind dies:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bull Terrier
  • American Bull Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • American Pit Bull Terrier
  • Pit Bull Terrier sowie Kreuzungen mit ihnen, die mindestens zehn Prozent Blutanteil dieser Rassen haben.

Das Verbot gilt ab 1. Januar 2010. Wer vor diesem Zeitpunkt bereits einen solchen Hund hält, kann für diese Tiere bis 31. März 2010 beim Veterinäramt eine Haltebewilligung beantragen. Für Hunde der Rassetypenliste II gilt in der Regel die Maulkorb- und Leinenpflicht.

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Erstellt am Donnerstag 3. Dezember 2009
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Frau hetzt 14 Hunde auf einen Fotografen

Dieser Artikel im Tages-Anzeiger gab aus gegebenem Anlass besonders im Limmattal sehr viel zu reden; hier die Artikel aus der Zeitung:

Von Patrick Kühnis (Tages-Anzeiger), erstellt: 10.08.2009, 23:23 Uhr

Jagdszene auf der Allmend Brunau: Eine Frau führt 14 Hunde spazieren – fast alle ohne Leine. Als sie sich provoziert fühlt, lässt sie die Tiere auf einen Passanten los.

Unterwegs auf der Allmend Brunau mit 14 Hunden im Schlepptau: Ein grosses Risiko, sagen Fachleute.

Unterwegs auf der Allmend Brunau mit 14 Hunden im Schlepptau: Ein grosses Risiko, sagen Fachleute.

Letzten Mittwoch um 12.35 Uhr: Hermann D. (Name von der Reaktion geändert) ist für Natur- und Architekturaufnahmen auf der Allmend Brunau unterwegs. Der 68-Jährige hat gerade die renaturierte Sihl und die Brücken des Autobahndreiecks Zürich-Sihl fotografiert, als der frühere Pressefotograf ein anderes interessantes Sujet entdeckt: eine Frau, die mit über einem Dutzend Hunde über die Allmend streift. 14 Stück der verschiedensten Rassen sind es insgesamt – und nur eines der Tiere ist an der Leine.

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Erstellt am Dienstag 18. August 2009
Unter: Politik | Keine Kommentare »

HCS - Schweiz

Nachfolgend ein e-Mail, welches ich als Web-Master der RGO und des KBS erhalten habe und für uns interessant sein könnte.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir möchten Sie über den HCS Schweiz - Hundehalter-Club Schweiz informieren.

Der HCS Schweiz wurde am 1. Juli 2009 gegründet, nachdem die Vernehmlassung der Hundeverordnung im Kanton Zürich aufzeigte, dass immer mehr kantonale Verordnungen die Hundehaltung in der Schweiz massiv reglementieren. War im Gesetz vorgesehen, dass für grosse und massive Hunde eine zusätzliche Ausbildungspflicht bestehen soll - waren in der Verordnung plötzlich alle Rassen mit über 15 Kilo Körpergewicht als «massig» und mehr als 45 cm Schulterhöhe als «gross» eingestuft werden. Somit sind über 275 Rassen auf der Rasseliste 1 aufgeführt, die eine vom Kanton definierte Ausbildung zu absolvieren haben.

Über die Ziele des HCS Schweiz können Sie sich direkt auf der Homepage www.hcs-schweiz.ch informieren. Sie finden dort das Leitbild und weitere Informationen. Die Seite wird inhaltlich laufend ergänzt. Sie finden auf der Seite «Aktuell» den Link zu bisherigen Medienmitteilungen des HCS Schweiz und eine Liste der bisherigen Berichte in der Presse.

Für Fragen steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Wir würden uns sehr freuen, Sie als Gönner des HCS Schweiz begrüssen zu dürfen und sind für Empfehlung an befreundete Hundehalter dankbar.

Mit freundlichen Grüssen
HCS Schweiz - Hundehalter-Club Schweiz
Für den Vorstand: Erika Städeli Scherrer
HCS Schweiz
Geschäftsstelle
Postfach
4418 Reigoldswil
Telefon 061 943 90 94
E-Mail: info@hcs-schweiz.ch

Erstellt am Sonntag 16. August 2009
Unter: Politik | 1 Kommentar »

Hundehalterprüfung

Es wird viel diskutiert über Hundehalterprüfungen, im Limmattal wurden Nägel mit Köpfen gemacht.

Am Samstag, 13. September 2008 fand auf Initiative von Regula Zwicky, der Leiterin der Übungsgruppe Limmattal der Regionalgruppe Ostschweiz des KBS, die erste Hundehalterprüfung im Limmattal statt.

hundehalterprf

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Erstellt am Sonntag 31. Mai 2009
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